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Voraussetzungen
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Mindestalter 18 Jahre
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IDA-Mitgliedschaft
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IDA ***/**** oder äquivalent
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Mindestens 80 Tauchgänge, davon mindestens 40 im Meer
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Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate
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Ein Erste-Hilfe-Lehrgang inklusive Herz- Lungen-Wiederbelebung ist zu besuchen
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Der Bewerber muss über eine Tauchausrüstung verfügen, die dem allgemeinen Stand der Technik entspricht
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Der Bewerber muss für einen ausreichenden Versicherungsschutz für sich und seine Ausrüstung sorgen
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IDA Assi-Start Set (mit aktuellen IDA-Schulungsunterlagen)
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Tauchmedizin/Tauchrettung für Tauchlehrer
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Technik für Tauchlehrer
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Rhetorik, Methodik, Didaktik für Tauchlehrer
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Während der Assistentenzeit kann eine Prüfung abgelegt werden. Alle Prüfungsteile müssen in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden.
Diese ist unter den Bedingungen einer IDA Tauchlehrerprüfung vor der IDA-Ausbildungs- und Prüfungskommission im Rahmen eines 3tägigen Seminars zu absolvieren.
Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt dann dauerhaft zur Tätigkeit als „Geprüfter Tauchlehrerassistent mit Abnahmeberechtigung“ für unten aufgeführte Brevets.
Wird keine Prüfung absolviert, darf als Tauchlehrerassistent unter Anleitung gearbeitet, nicht jedoch eigenständig ausgebildet oder brevetiert werden.
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Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prüfung zum Tauchlehrerassistenten wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden.
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Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens. Kurzreferat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Tauchlehrer bestimmtes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, -praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben.Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.
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Die Praxisprüfung wird am Meer - oder Binnengewässer durchgeführt. Dabei kann auch ein Boot eingesetzt werden, das für den Betrieb auf dem betreffenden Gewässer amtlich zugelassen ist.
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Mindestens 3 qualifizierende Tauchgänge innerhalb von mindestens 3 zusammenhängenden Tagen.
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500 Meter Abschleppen eines verunfallten Gerätetauchers
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10 Meter in Apnoe Tieftauchen
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40 Meter in Apnoe Streckentauchen in Neopren
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Kontrollierter Notaufstieg aus 12 Metern Wassertiefe
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2 mal 20 Meter Distanz DTG antauchen(Tankstellentauchen)
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5 Minuten ohne Tauchmaske tauchen
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Lehrprobe ABC-Unterricht
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Lehrprobe DTG-Unterricht
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Schnorcheln in einer Gruppe mit voller Ausrüstung
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Der Bewerber soll als Gruppenführer den Zusammenhalt der Gruppe und die notwendige Sicherheit gewährleisten.
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Demonstration einer Partnerrettung mit kontrolliertem Transport aus etwa 10 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche unter Benutzung sämtlicher Ausrüstungsteile, Notzeichen an der Oberfläche, Transport zum Ufer oder Boot (etwa 50 Meter) und an Land oder Bord, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Einleiten weiterer Maßnahmen.
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Druckbare Version
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